Und jetzt?- Infos zum Ablauf
Sie wurden von einer Lehrerin oder einem Lehrer darauf hingewiesen, dass bei Ihrem Kind eventuell sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf vorliegen könnte, da es beispielsweise langsamer lernt?
Einleitung eines AO-SF-Verfahrens heißt, dass Sie als Eltern oder die Schule einen Antrag stellen, um zu prüfen, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf bei Ihrem Kind vorliegt. Durch einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf kann Ihr Kind in der Schule zusätzliche Hilfe in Form von sonderpädagogischer Unterstützung durch eine sonderpädagogische Lehrkraft bekommen. Durch diese Unterstützung kann es den Schul- und Lernalltag so gut wie möglich meistern.
Ihre Schule hilft Ihnen bei der Antragstellung
Die Lehrerinnen und Lehrer stehen Ihnen bei Fragen gerne unterstützend zur Seite. Die Schule selbst kann einegständig, wenn sie bei Ihrem Kind einen Bedarf sieht, einen Antrag stellen.
Informationen zu den einzelnen Förderschwerpunkten erhalten Sie auf folgenden Unterseiten:
Emotionale und soziale Entwicklung
Judith Schulz
Inklusionsfachberaterin (IFA)
Judith Schulz
Inklusionsfachberaterin (IFA)


