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HSK Bildungsnetzwerk Welle mit Punkten

Und jetzt?- Infos zum Ablauf

Sie wur­den von einer Leh­re­rin oder einem Leh­rer dar­auf hin­ge­wie­sen, dass bei Ihrem Kind even­tu­ell son­der­päd­ago­gi­scher Unter­stüt­zungs­be­darf vor­lie­gen könn­te, da es bei­spiels­wei­se lang­sa­mer lernt?

Ein­lei­tung eines AO-SF-Ver­fah­rens heißt, dass Sie als Eltern oder die Schu­le  einen Antrag stel­len, um zu prü­fen, ob ein son­der­päd­ago­gi­scher För­der­be­darf bei Ihrem Kind vor­liegt. Durch einen fest­ge­stell­ten son­der­päd­ago­gi­schen För­der­be­darf kann Ihr Kind in der Schu­le zusätz­li­che Hil­fe in Form von son­der­päd­ago­gi­scher Unter­stüt­zung durch eine son­der­päd­ago­gi­sche Lehr­kraft bekom­men. Durch die­se Unter­stüt­zung kann es den Schul- und Lern­all­tag so gut wie mög­lich meis­tern.

Das Ver­fah­ren nach AO-SF wird ab dem 1.8. in einer neu­en Form ablau­fen. Alle erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie recht­zei­tig nach den Feri­en hier.

Ihre Schu­le hilft Ihnen bei der Antrag­stel­lung

Die Leh­re­rin­nen und Leh­rer ste­hen Ihnen bei Fra­gen ger­ne unter­stüt­zend zur Sei­te. Die Schu­le selbst kann ein­egstän­dig, wenn sie bei Ihrem Kind einen Bedarf sieht, einen Antrag stel­len.

Infor­ma­tio­nen zu den ein­zel­nen För­der­schwer­punk­ten erhal­ten Sie auf fol­gen­den Unter­sei­ten:

Ler­nen

Spra­che

Emo­tio­na­le und sozia­le Ent­wick­lung

Hören und Kom­mu­ni­ka­ti­on

Sehen

Kör­per­li­che und moto­ri­sche Ent­wick­lung

Geis­ti­ge Ent­wick­lung

Judith Schulz

Inklu­si­ons­fach­be­ra­te­rin (IFA)

Judith Schulz

Inklu­si­ons­fach­be­ra­te­rin (IFA)

Susan­ne Quent­mei­er

Inklu­si­ons­fach­be­ra­te­rin (IFA)

Susan­ne Quent­mei­er

Inklu­si­ons­fach­be­ra­te­rin (IFA)