Und jetzt?- Infos zum Ablauf
Sie wurden von einer Lehrerin oder einem Lehrer darauf hingewiesen, dass bei Ihrem Kind eventuell sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf vorliegen könnte, da es beispielsweise langsamer lernt?
Einleitung eines AO-SF-Verfahrens heißt, dass Sie als Eltern oder die Schule beim Schulamt oder der Bezirksregierung einen Antrag stellen, um zu prüfen, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf bei Ihrem Kind vorliegt. Nach Eröffnung des Verfahrens durch das Schulamt wird eine Sonderpädagogin / ein Sonderpädagoge sowie eine allgemeine Lehrkraft mit der Erstellung eines Gutachtens sowie der Testung Ihres Kindes beauftragt. Abschließend wird durch diese ein Gutachten geschrieben. Durch einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf kann Ihr Kind in der Schule zusätzliche Hilfe in Form von sonderpädagogischer Unterstützung durch eine sonderpädagogische Lehrkraft bekommen. Durch diese Unterstützung kann es den Schul- und Lernalltag so gut wie möglich meistern.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick, wie der Ablauf bei einer Antragstellung zur Verfahrenseröffnung eines Gutachtens nach der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (kurz: AO-SF) in der Regel abläuft.
Ihre Schule hilft Ihnen bei der Antragstellung
Die Lehrerinnen und Lehrer stehen Ihnen bei Fragen gerne unterstützend zur Seite. Die Schule selbst kann einegständig, wenn sie bei Ihrem Kind einen Bedarf sieht, einen Antrag stellen.
Informationen zu den einzelnen Förderschwerpunkten erhalten Sie auf folgenden Unterseiten:
Emotionale und soziale Entwicklung
Verfahrensablauf nach AO-SF
1. Antragstellung
- Verantwortlich: Schule
- Antragstellung: Eltern
- Antragsstellung durch die Schule in folgenden Ausnahmefällen:
- Zieldifferent im 3. Jahr der Schuleingangsphase, bis Klasse 6
- Selbst- oder Fremdgefährdung
2. Eröffnung
- Verantwortlich: Schulamt / Bezirkregierung Arnsberg
- Inhalt
- Prüfung des Antrags
- Entscheidung über Eröffnung des Verfahrens
- Beauftragung eines Gutachterteams bestehend aus einer Lehrkraft Ihres Kindes und einer sonderpädagogischen Lehrkraft
-
3. Ermittlung
- Verantwortlich: Gutachterteam
- Ablauf / Inhalt:
- Elterngespräch
- Gutachtenerstellung
- Diagnostik: Beobachtungen / Tests
- Bei besonderem Bedarf erfolgt eine Beantragung einer amtsärztlichen Gutachterin / Gutachters bzw. einer Dolmetscherin / eines Dolmetschers zu Beginn.
- Empfehlungen bezüglich…
- eines Unterstützungsbedarf
- eines möglichen Förderschwerpunktes
- der Notwendigkeit der zieldifferenten Förderung
- einer zwingend erforderlichen sächlichen Ausstattung
- Abschlussgespräch mit Eltern: Vorstellung des Gutachtens
- Erklärung der Eltern:
- Einverständnis
- Entscheidung über beabsichtigten Förderort (Regel- oder Förderschule)
- Gesprächsbedarf mit Schulamt oder Bezirksregierung
- Übersendung des Gutachtens an Schulamt oder Bezirksregierung Arnsberg
4. Entscheidung
- Verantwortlich: Schulamt oder Bezirksregierung Arnsberg
- Inhalt
- Entscheidung über:
- sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf
- Förderschwerpunkt (-e)
- Notwendigkeit der zieldifferenten Förderung
- Mitteilung an die Eltern
- Vorschlag eines Förderortes
5. Wahl des Förderortes / Anmeldung
- Verantwortlich: Eltern
- Inhalt: Verbleib oder Anmeldung an einer Schule des Gemeinsamen Lernens oder einer Förderschule

Judith Schulz
Inklusionsfachberaterin (IFA)
Judith Schulz
Inklusionsfachberaterin (IFA)
