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Autis­mus-Spek­trum-Stö­rung – Infor­ma­tio­nen für Eltern

Was ist eine Autis­mus-Spek­trum-Stö­rung?

Autis­mus-Spek­trum-Stö­run­gen sind beson­de­re Ent­wick­lungs­stö­run­gen. Sie zei­gen sich, wenn jemand Schwie­rig­kei­ten hat, mit ande­ren zu kom­mu­ni­zie­ren und Bezie­hun­gen auf­zu­bau­en. Außer­dem haben die­se Per­so­nen oft weni­ger Inter­es­sen und Ver­hal­tens­wei­sen, die sich von ande­ren unter­schei­den.

Wenn jemand Unter­stüt­zung in der Schu­le braucht, muss zuerst ein Arzt oder eine Fach­stel­le bestä­ti­gen, dass die­se Per­son eine Autis­mus-Spek­trum-Stö­rung hat. Wenn das bestä­tigt wird, kann die Schu­le ent­schei­den, wel­che spe­zi­el­le Unter­stüt­zung die Schü­le­rin oder der Schü­ler braucht.

Wer dia­gnos­ti­ziert eine Autis­mus-Spek­trum-Stö­rung?

Die ers­te Ansprech­per­son für Eltern ist in der Regel der Kin­der­arzt oder die Kin­der­ärz­tin. Eine ein­ge­hen­de Über­prü­fung erfolgt dann durch spe­zia­li­sier­te Ein­rich­tun­gen, wie kin­der- und jugend­psych­ia­tri­sche oder sozi­al­päd­ia­tri­sche Pra­xen und Kli­ni­ken.

Ein früh­zei­ti­ger Beginn der Autis­mus­the­ra­pie ist von gro­ßer Bedeu­tung, da eine früh­zei­ti­ge Unter­stüt­zung die Ent­wick­lung des Kin­des maß­geb­lich för­dern kann. Die Dia­gno­se einer Autis­mus-Spek­trum-Stö­rung wird in der Regel jedoch erst ab einem Alter von etwa zwei Jah­ren gestellt.

Autis­ti­sches Kind in der Schu­le – Was nun?

Autis­ti­sche Kin­der möch­ten oft nicht auf­fal­len, aber manch­mal ver­hal­ten sie sich anders als ande­re Kin­der. Das kann dazu füh­ren, dass sie von ihren Mit­schü­le­rin­nen und Mit­schü­lern aus­ge­schlos­sen oder gemobbt wer­den. Um das zu ver­hin­dern, ist es hilf­reich, wenn Lehr­kräf­te und Klas­sen­ka­me­ra­din­nen oder Klas­sen­ka­me­ra­den über Autis­mus Bescheid wis­sen. Wenn die ande­ren Kin­der ver­ste­hen, was Autis­mus ist, zei­gen sie oft viel Mit­ge­fühl und kön­nen gute Ideen haben, um dem autis­ti­schen Kind zu hel­fen.

Es ist wich­tig, dass das The­ma „Auf­klä­rung in der Klas­se“ zuerst mit dem betrof­fe­nen Kind und sei­nen Eltern bespro­chen wird. So kann man sicher­stel­len, dass alle ein­ver­stan­den sind und sich wohl­füh­len.

För­der- und Unter­stüt­zungs­mög­lich­kei­ten

In Nord­rhein-West­fa­len gibt es bis­her kei­nen spe­zi­fi­schen För­der­be­darf für den Bereich der Autis­mus-Spek­trum-Stö­run­gen (ASS). Kin­der mit ASS wer­den je nach ihrem indi­vi­du­el­len Bil­dungs­gang ande­ren För­der­schwer­punk­ten zuge­ord­net.

Vie­le Schü­le­rin­nen und Schü­ler kom­men auch mit einem Nach­teils­aus­gleich sehr gut zurecht, sodass kein for­mal fest­ge­leg­ter För­der­be­darf not­wen­dig ist.

Kin­der mit Autis­mus-Spek­trum-Stö­rung, die ziel­gleich unter­rich­tet wer­den, haben Anspruch auf einen indi­vi­du­el­len Nach­teils­aus­gleich, der von der Klas­sen­kon­fe­renz fest­ge­legt wird.

Nach­teils­aus­glei­che kön­nen sein:

  • Geeig­ne­te Auf­ga­ben­vor­la­gen: Auf­ga­ben, die gut zu den Fähig­kei­ten des Schü­lers pas­sen.
  • Ver­län­ge­rung der Arbeits­zeit: Mehr Zeit, um die Auf­ga­ben zu erle­di­gen.
  • Zusätz­li­che Pau­sen: Mehr Pau­sen, um sich aus­zu­ru­hen.
  • Tech­ni­sche Hilfs­mit­tel: Gerä­te oder Pro­gram­me, die beim Ler­nen hel­fen.
  • Münd­li­che Prü­fun­gen: Statt schrift­li­cher Prü­fun­gen kann der Schü­ler auch münd­lich geprüft wer­den oder umge­kehrt.

Die­se Hil­fen sor­gen dafür, dass alle Schü­ler und Schü­le­rin­nen gut ler­nen kön­nen.

Auch kann eine Schul­be­glei­tung beim zustän­di­gen Jugend­amt bean­tragt wer­den.

Chris­toph Mels­hei­mer

Ansprech­part­ner Autis­mus-Spek­trum-Stö­run­gen

Chris­toph Mels­hei­mer

Ansprech­part­ner Autis­mus-Spek­trum-Stö­run­gen