Autismus-Spektrum-Störung – Informationen für Eltern
Was ist eine Autismus-Spektrum-Störung?
Autismus-Spektrum-Störungen sind besondere Entwicklungsstörungen. Sie zeigen sich, wenn jemand Schwierigkeiten hat, mit anderen zu kommunizieren und Beziehungen aufzubauen. Außerdem haben diese Personen oft weniger Interessen und Verhaltensweisen, die sich von anderen unterscheiden.
Wenn jemand Unterstützung in der Schule braucht, muss zuerst ein Arzt oder eine Fachstelle bestätigen, dass diese Person eine Autismus-Spektrum-Störung hat. Wenn das bestätigt wird, kann die Schule entscheiden, welche spezielle Unterstützung die Schülerin oder der Schüler braucht.
Wer diagnostiziert eine Autismus-Spektrum-Störung?
Die erste Ansprechperson für Eltern ist in der Regel der Kinderarzt oder die Kinderärztin. Eine eingehende Überprüfung erfolgt dann durch spezialisierte Einrichtungen, wie kinder- und jugendpsychiatrische oder sozialpädiatrische Praxen und Kliniken.
Ein frühzeitiger Beginn der Autismustherapie ist von großer Bedeutung, da eine frühzeitige Unterstützung die Entwicklung des Kindes maßgeblich fördern kann. Die Diagnose einer Autismus-Spektrum-Störung wird in der Regel jedoch erst ab einem Alter von etwa zwei Jahren gestellt.
Autistisches Kind in der Schule – Was nun?
Autistische Kinder möchten oft nicht auffallen, aber manchmal verhalten sie sich anders als andere Kinder. Das kann dazu führen, dass sie von ihren Mitschülerinnen und Mitschülern ausgeschlossen oder gemobbt werden. Um das zu verhindern, ist es hilfreich, wenn Lehrkräfte und Klassenkameradinnen oder Klassenkameraden über Autismus Bescheid wissen. Wenn die anderen Kinder verstehen, was Autismus ist, zeigen sie oft viel Mitgefühl und können gute Ideen haben, um dem autistischen Kind zu helfen.
Es ist wichtig, dass das Thema „Aufklärung in der Klasse“ zuerst mit dem betroffenen Kind und seinen Eltern besprochen wird. So kann man sicherstellen, dass alle einverstanden sind und sich wohlfühlen.
Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten
In Nordrhein-Westfalen gibt es bisher keinen spezifischen Förderbedarf für den Bereich der Autismus-Spektrum-Störungen (ASS). Kinder mit ASS werden je nach ihrem individuellen Bildungsgang anderen Förderschwerpunkten zugeordnet.
Viele Schülerinnen und Schüler kommen auch mit einem Nachteilsausgleich sehr gut zurecht, sodass kein formal festgelegter Förderbedarf notwendig ist.
Kinder mit Autismus-Spektrum-Störung, die zielgleich unterrichtet werden, haben Anspruch auf einen individuellen Nachteilsausgleich, der von der Klassenkonferenz festgelegt wird.
Nachteilsausgleiche können sein:
- Geeignete Aufgabenvorlagen: Aufgaben, die gut zu den Fähigkeiten des Schülers passen.
- Verlängerung der Arbeitszeit: Mehr Zeit, um die Aufgaben zu erledigen.
- Zusätzliche Pausen: Mehr Pausen, um sich auszuruhen.
- Technische Hilfsmittel: Geräte oder Programme, die beim Lernen helfen.
- Mündliche Prüfungen: Statt schriftlicher Prüfungen kann der Schüler auch mündlich geprüft werden oder umgekehrt.
Diese Hilfen sorgen dafür, dass alle Schüler und Schülerinnen gut lernen können.
Auch kann eine Schulbegleitung beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.
