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Autis­mus-Spek­trum-Stö­rung – Infor­ma­ti­on für Lehr­kräf­te

 

Was ist eine Autis­mus-Spek­trum-Stö­rung?

„Autis­mus-Spek­trum-Stö­run­gen als tief grei­fen­de Ent­wick­lungs­stö­run­gen lie­gen vor, wenn die Bezie­hungs- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­fä­hig­keit schwer beein­träch­tigt und das Reper­toire von Ver­hal­tens­mus­tern, Akti­vi­tä­ten und Inter­es­sen deut­lich ein­ge­schränkt und ver­än­dert ist. Ein Antrag auf Fest­stel­lung des Bedarfs an son­der­päd­ago­gi­scher Unter­stüt­zung setzt vor­aus, dass eine Autis­mus-Spek­trum-Stö­rung vor­her in einem Gut­ach­ten der unte­ren Gesund­heits­be­hör­de medi­zi­nisch fest­ge­stellt wor­den ist. Wird ein Bedarf an son­der­päd­ago­gi­scher Unter­stüt­zung fest­ge­stellt, ord­net die Schul­auf­sichts­be­hör­de die Schü­le­rin oder den Schü­ler mit Autis­mus-Spek­trum-Stö­rung einem För­der­schwer­punkt zu.“ (AO-SF §42)

Wer dia­gnos­ti­ziert eine Autis­mus-Spek­trum-Stö­rung?

Die ers­te Ansprech­per­son für Eltern ist in der Regel der Kin­der­arzt oder die Kin­der­ärz­tin. Eine ein­ge­hen­de Über­prü­fung erfolgt dann durch spe­zia­li­sier­te Ein­rich­tun­gen, wie kin­der- und jugend­psych­ia­tri­sche oder sozi­al­päd­ia­tri­sche Pra­xen und Kli­ni­ken.

Ein früh­zei­ti­ger Beginn der Autis­mus­the­ra­pie ist von gro­ßer Bedeu­tung, da eine früh­zei­ti­ge Unter­stüt­zung die Ent­wick­lung des Kin­des maß­geb­lich för­dern kann. Die Dia­gno­se einer Autis­mus-Spek­trum-Stö­rung wird in der Regel jedoch erst ab einem Alter von etwa zwei Jah­ren gestellt.

Was müs­sen Lehr­kräf­te bei Kin­dern mit einer Autis­mus-Spek­trum-Stö­rung beach­ten?

För­der­be­darf

In Nord­rhein-West­fa­len gibt es bis­her kei­nen spe­zi­fi­schen För­der­be­darf für den Bereich der Autis­mus-Spek­trum-Stö­run­gen (ASS). Kin­der mit ASS wer­den je nach ihrem indi­vi­du­el­len Bil­dungs­gang ande­ren För­der­schwer­punk­ten zuge­ord­net. Wich­tig ist es, genau zu prü­fen, wel­cher För­der­schwer­punkt für die indi­vi­du­el­le Ent­wick­lung des Kin­des sinn­voll ist.

Vie­le Schü­le­rin­nen und Schü­ler kom­men auch mit einem Nach­teils­aus­gleich sehr gut zurecht, sodass kein for­mal fest­ge­leg­ter För­der­be­darf not­wen­dig ist.

 

Nach­teils­aus­gleich

Kin­der mit einer dia­gnos­ti­zier­ten Autis­mus-Spek­trum-Stö­rung, die ziel­gleich unter­rich­tet wer­den, haben Anspruch auf einen Nach­teils­aus­gleich.

Hier (Sei­te 4 ff) fin­den Sie eine Ori­en­tie­rungs­hil­fe, die bei­spiel­haf­te Nach­teils­aus­glei­che auf­zeigt. Die­se sind jedoch kei­ne fest­ge­leg­te Lis­te von zu erfül­len­den Bedin­gun­gen, son­dern prä­sen­tie­ren mög­li­che Optio­nen, die – unter Berück­sich­ti­gung der indi­vi­du­el­len Vor­aus­set­zun­gen – im Ein­zel­fall ent­schie­den wer­den müs­sen.

Wei­te­re Arbeits­hil­fen

Inte­gra­ti­ons­kraft

Die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten kön­nen für ihr Kind mit dia­gnos­ti­zier­ter Autis­mus-Spek­trum-Stö­rung eine Schul­be­glei­tung beim zustän­di­gen Jugend­amt bean­tra­gen.

Arbeits­kreis

Zusätz­lich gibt es einen Arbeits­kreis Autis­mus, der päd­ago­gi­sches Per­so­nal die Gele­gen­heit bie­tet, sich zu The­men rund um Autis­mus-Spek­trum-Stö­rung aus­zu­tau­schen und wei­ter­zu­bil­den. In jedem Tref­fen steht ein Schwer­punkt­the­ma im Mit­tel­punkt (z.B. TEACC-Metho­de, Nach­teils­aus­gleich), gefolgt von einer kol­le­gia­len Fall­be­ra­tung. Wei­te­re Infos fin­den Sie hier.

Bei wei­te­ren Fra­gen kön­nen Sie sich ger­ne an den Ansprech­part­ner für Autis­mus-Spek­trum-Stö­rung des Hoch­sauer­land­krei­ses wen­den.

Chris­toph Mels­hei­mer

Ansprech­part­ner Autis­mus-Spek­trum-Stö­run­gen

Chris­toph Mels­hei­mer

Ansprech­part­ner Autis­mus-Spek­trum-Stö­run­gen