Dienstbesprechung GL
Wer kann an der Dienstbesprechung teilnehmen?
Die Schulleitung einer GL-Schule benennt je drei Vertreterinnen/Vertreter unterschiedlicher Professionen (je eine sonderpädagogische Lehrkraft, eine allgemeine Lehrkraft und eine MPT-Kraft) als Multiplikatorinnen/Multiplikatoren ihrer Schule, sofern vorhanden.
Die Teilnahme ist für alle GL-Schulen (formal eingerichtet und Stand-by-Schule) verpflichtend.
Wann und wo findet die Dienstbesprechung statt?
Die Dienstbesprechungen finden in der Regel einmal im Schulhalbjahr im Kreishaus in Meschede im Sitzungssaal F1 „Sauerland“ statt. Es handelt sich hierbei um ein vorrangiges Dienstgeschäft.
Worum geht es?
Das Ziel der Dienstbesprechungen ist es, allen Schulen des Gemeinsamen Lernens wichtige Informationen aus dem Ministerium und der Schulaufsicht zukommen zu lassen, die dann in die Schulen weitergetragen werden. Sie findet schulformübergreifend statt. Die Sitzungsleitung übernehmen die Inklusionsfachberaterinnen und ‑berater. Sie stimmen sich mit dem Generalisten GL im Schulamt und nach Rückkoppelung der Inhalte und Themen mit den jeweils zuständigen schulfachlichen Aufsichten der Schulformen ab. Die Inklusionsfachberaterinnen und ‑berater verschicken die Einladungen mit Tagesordnung einige Wochen vor der Veranstaltung an die Schulleitungen der Schulen des Gemeinsamen Lernens. Das Ergebnisprotokoll versenden die Inklusionsfachberaterinnen und ‑fachberater den Schulen im Gemeinsamen Lernen nach der Dienstbesprechung.
Vorrangige Themen sind die formalen und rechtlichen grundlegende Vorgaben, z.B.:
- Erlasse oder Rückmeldungen aus den Dienstbesprechungen des MSB
- Verordnungen (z.B. Zeugniserstellung)
- Vorgaben zur Ressourcen- und Personalsteuerung
- zentrale schulformübergreifende Vereinbarungen in der BRA (z.B. aus der AGI, Steuergruppe Ressource, AKK). (Info: Lokale Besonderheiten werden berücksichtigt.)
Wichtig:
Die inhaltliche Konkretisierung von GL-Konzepten, Unterrichtsvorhaben etc. finden im Rahmen der regionalen Netzwerke statt.
Wer organisiert?
Die Dienstbesprechung wird von den Inklusionsfachberaterinnen und ‑beratern des Schulamtes des HSKs organisiert und geleitet. Sie verschicken die Einladung mit der Tagesordnung an die Schulleitungen. Im Anschluss versenden sie das Protokoll an die Schulen im Gemeinsamen Lernen und an alle Multiplikatorinnen und Multiplikatoren.

Susanne Quentmeier
Inklusionsfachberaterin (IFA)
Susanne Quentmeier
Inklusionsfachberaterin (IFA)
