Emotionale & soziale Entwicklung
Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung (EsE)
Das Schulgesetz NRW fasst in der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (AO-SF) die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung unter § 4 Lern- und Entwicklungsstörungen zusammen.
Lern- und Entwicklungsstörungen sind erhebliche Beeinträchtigungen im Lernen, der Sprache sowie in der emotionalen und sozialen Entwicklung, die sich häufig gegenseitig bedingen oder wechselseitig verstärken, d.h. der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in mehr als einem dieser Förderschwerpunkte ist möglich.
Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung besteht laut der Ausbildungsordnung sonderpädagogischer Förderung (AO-SF), wenn sich Schülerinnen und Schüler nachhaltig der Erziehung widersetzen sowie eine Gefährdung der eigenen Entwicklung und der der Mitschülerinnen und Mitschüler gegeben ist.
Fördermöglichkeiten im Unterricht
- Rituale, Regeln und klare Strukturen
- Classroommanagement
- üben des Sozialverhaltens (Alternativen aufzeigen, für “gewünschtes Verhalten” loben, Konfliktlöseverhalten)
- individuelle Stunden- / Wochenziele vereinbaren, gezeigtes Verhalten / Zielerreichung reflektieren
- Klassenteam stärken (Kooperationsspiele)
- Absprachen mit Kolleginnen und Kollegen, die in der Klasse unterrichten