Geistige Entwicklung
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GG)
„In der Gruppe der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung unterrichtet wird, zeigen sich die individuellen Potentiale und Unterstützungsbedarfe auf sehr unterschiedliche Art und Weise. So verfügt jede Schülerin und jeder Schüler über eine höchst individuelle Entwicklungsbasis für die Anbahnung sozial-emotionaler, kommunikativer, kognitiver, motorischer und wahrnehmungsbezogener Kompetenzen, die sich je nach Kontext ausgestalten und Ansatzpunkte für schulische Bildungsangebote bilden sowie die Hinführung zu größtmöglicher Selbstständigkeit und aktiver Teilhabe ermöglichen.
Die Heterogenität im Personenkreis der beschriebenen Schülerschaft reicht von Schülerinnen und Schülern, die ein Kompetenzniveau an der Grenze zum zieldifferenten Bildungsgang Lernen aufzeigen, bis hin zu Schülerinnen und Schülern, die einen erhöhten oder komplexen Unterstützungsbedarf aufweisen. So gehören Schülerinnen und Schüler, die auf eine basale Entwicklungsförderung und/ oder Grundpflege bzw. medizinische Behandlungspflege angewiesen sind, ebenso zu der Schülerschaft im Bildungsgang Geistige Entwicklung, wie Schülerinnen und Schüler, die zusätzlich aufgrund von psychischen Einschränkungen, traumatischen Erfahrungen und/ oder progredienten Erkrankungen einer in besonderem Maße individualisierten Unterstützung bedürfen.“