Hören & Kommunikation
Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation (HK)
Die Beschulung von Schülerinnen und Schülern des Förderschwerpunkts Hören und Kommunikation in NRW wird in der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung – AO-SF) geregelt.
Zu diesem Förderschwerpunkt gehören Schülerinnen und Schüler mit Hörbeeinträchtigungen in den folgenden Bereichen:
- Schallleitungsschwerhörigkeit
- Schallempfindungsschwerhörigkeit
- eine aus diesen beiden kombinierte Schwerhörigkeit
- Gehörlosigkeit
- Ertaubung
- einseitige Schwerhörigkeit
- auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsschwerhörigkeit.
Fördermöglichkeiten im Unterrricht
- Sitzplatz möglichst weit vorne
- Sitzordnung, die Blickkontakt zu Mitschülerinnen/Mitschülern und Lehrkräften ermöglicht
- Stör- oder Hintergrundgeräusche vermeiden, schallreduziertes Klassenzimmer (Raumausstattung z. B. mit Teppich)
- Inhalte visualisieren und wiederholen lassen
- klare, deutliche Lehrersprache
- Pausen ermöglichen
- Nutzen einer FM-Anlage, damit das Gesprochene beim Kind kanalisiert ankommt und es sich auf die Lerninhalte konzentrieren kann (Achtung, bei Gruppenarbeiten in die Mitte legen)