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HSK Bildungsnetzwerk Welle mit Punkten

AO-SF-Ver­fah­ren

Soll­ten sich zu Beginn der Schul­pflicht oder wäh­rend des Besuchs der all­ge­mei­nen Schu­le Schwie­rig­kei­ten erge­ben, die Anhalts­punk­te erge­ben, dass eine Schü­le­rin oder ein Schü­ler nur mit Hil­fe son­der­päd­ago­gi­scher Unter­stüt­zung im Unterricht hin­rei­chend geför­dert wer­den kann, so ist ein “Ver­fah­ren zur Fest­stel­lung des son­der­päd­ago­gi­schen Unter­stüt­zungs­be­darfs — AO-SF” zu bean­tra­gen.

Das Ver­fah­ren nach der AO-SF wird ab dem 01.08.2025 in der digi­ta­len Form über das Por­tal “Betei­li­gung NRW” durch­ge­führt.

Alle Schul­lei­tun­gen sind über Zugän­ge für das Por­tal und die Ver­fah­rens­we­ge infor­miert wor­den.

Bit­te beach­ten Sie: 
Wenn Sie im Fach­por­tal 10 Minu­ten nicht aktiv waren, wer­den Sie aus Sicher­heits­grün­den auto­ma­tisch abge­mel­det. Sie müs­sen sich erneut anmel­den und den Vor­gang wie­der­ho­len.

Ihre eige­nen Tex­te aus der Aus­füll­hil­fe kön­nen Sie in die stan­dar­di­sier­te Vor­la­ge im Fach­por­tal über­tra­gen, die Mög­lich­keit des Zwi­schen­spei­cherns ist aktu­ell nicht gege­ben.

Den Link zu den Aus­füll­hil­fen und Check­lis­ten fin­den sie unten auf die­ser Sei­te.

Wech­sel des För­der­or­tes

Der Wech­sel des För­der­or­tes erfolgt nicht über das Por­tal “Betei­li­gung NRW”.

Schu­len, für die das Schul­amt zustän­dig ist (GS, HS, FS) nut­zen hier­für bit­te das For­mu­lar des Schul­am­tes für den HSK.

Schu­len mit der Zustän­dig­keit durch die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg nut­zen hier­für bit­te die­ses For­mu­lar

Teil­auf­he­bung eines För­der­be­darfs

Wenn zwei För­der­schwer­punk­te bestehen und einer davon beab­sich­tigt weg­fal­len soll (kei­ne gänz­li­che Been­di­gung des son­der­päd. Unter­stüt­zungs­be­darfs), wird dies mit dem Form­blatt zur “Jähr­li­chen Über­prü­fung gemäß § 17 AO-SF” an das Schul­amt oder die Bezirks­re­gie­rung gestellt.

Dort den Punkt 3 “Fort­be­stand des Bedarfs an son­der­päd. Unter­stüt­zung” unaus­ge­füllt las­sen und unter Punkt 6 “Begrün­dung der Ent­schei­dung der Klas­sen­kon­fe­renz” die erreich­ten Lern­zie­le ein­tra­gen, die eine Auf­he­bung des einen För­der­schwer­punk­tes sinn­voll und not­wen­dig machen.

Unter “För­der­pro­gno­se für das Schul­jahr” ein­tra­gen, wel­cher För­der­schwer­punkt auf­recht erhal­ten wer­den soll.

Die­ses For­mu­lar wird zusam­men mit dem Schü­ler-Stamm­blatt, dem eva­lu­ier­ten För­der­plan, dem aktu­el­len Zeug­nis und einer Kopie des aktu­ell gül­ti­gen AO-SF-Beschei­des an das Schul­amt oder die Bezirks­re­gie­rung geschickt. Das Schulamt/ die Bezirks­re­gie­rung erstellt dar­auf­hin einen neu­en Bescheid und schickt ihn an die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten und an die Schu­le.

Susan­ne Quent­mei­er

Inklu­si­ons­fach­be­ra­te­rin (IFA)

Susan­ne Quent­mei­er

Inklu­si­ons­fach­be­ra­te­rin (IFA)

Judith Schulz

Inklu­si­ons­fach­be­ra­te­rin (IFA)

Judith Schulz

Inklu­si­ons­fach­be­ra­te­rin (IFA)