AO-SF-Verfahren
Sollten sich zu Beginn der Schulpflicht oder während des Besuchs der allgemeinen Schule Schwierigkeiten ergeben, die Anhaltspunkte ergeben, dass eine Schülerin oder ein Schüler nur mit Hilfe sonderpädagogischer Unterstützung im Unterricht hinreichend gefördert werden kann, so ist ein “Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs — AO-SF” zu beantragen.
Antragstellung
Um einen Antrag stellen zu können, benötigen Sie einen Zugang, den Ihre Schulleitung Ihnen einrichten kann.
Über die folgenden Links gelangen Sie zu den Antragsseiten (bitte beachten Sie die Zuständigkeiten Ihrer Schulform):
Schulamt Arnsberg (Grundschule, Hauptschule, Förderschule)
Bezirksregierung Arnsberg (Realschule, Sekundarschule, Gymnasium)
Da das Zwischenspeichern in dem online-Formular noch nicht möglich ist, finden Sie hier eine Ausfüllhilfe. Diese können Sie zunächst nach und nach ausfüllen. Anschließend kopieren Sie die Inhalte in das online-Formular und senden es ab.
Beendigung
Um die Beendigung der sonderpädagogischen Unterstützung beantragen zu können, benötigen Sie einen Zugang, den Ihre Schulleitung Ihnen einrichten kann.
Über die folgenden Links gelangen Sie zu den Antragsseiten (bitte beachten Sie die Zuständigkeiten Ihrer Schulform):
Schulamt Arnsberg (Grundschule, Hauptschule, Förderschule)
Bezirksregierung Arnsberg (Realschule, Sekundarschule, Gymnasium)
Wechsel des Förderortes
Der Wechsel des Förderortes erfolgt nicht über das Portal “Beteiligung NRW”.
Schulen, für die das Schulamt zuständig ist (GS, HS, FS) nutzen hierfür bitte das Formular des Schulamtes für den HSK.
Susanne Quentmeier
Inklusionsfachberaterin (IFA)
Susanne Quentmeier
Inklusionsfachberaterin (IFA)


