Infos zum AO-SF-Verfahren
Sollten sich zu Beginn der Schulpflicht oder während des Besuchs der allgemeinen Schule Schwierigkeiten ergeben, die Anhaltspunkte für Eltern oder Lehrkräfte sein können, dass eine Schülerin oder ein Schüler nur mit Hilfe sonderpädagogischer Unterstützung im Unterricht hinreichend gefördert werden kann, so ist ein “Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs — AO-SF” zu beantragen.
Sollte zur Durchführung des AO-SF-Verfahrens eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher benötigt werden, gibt es die Möglichkeit, diesen bei Antragstellung beim Schulamt oder der Bezirksregierung anzufordern.
Auf folgender Seiten finden Sie die Beantwortung häufig gestellter Fragen:
FAQ-Liste — Häufig gestellte Fragen und Antworten
Wer ist am Verfahren zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (AO-SF) beteiligt?
- Erziehungsberechtigte
- Gutachterteam: allgemeine Lehrkraft und sonderpädagogische Lehrkraft
- Weitere Lehrkräfte oder pädagogisches Personal
- Untere oder Obere Schulaufsicht
- Gesundheitsamt (nach Bedarf)
- Weitere beteiligte Personen / Fachdienste oder Fachpersonen nach Absprache
Wie ist der Ablauf eines Feststellungsverfahrens?
1. Antragstellung
- Verantwortlich: Schule
- Antragstellung: Eltern
- Antragsstellung durch die Schule in folgenden Ausnahmefällen:
- Zieldifferent im 3. Jahr der Schuleingangsphase, bis Klasse 6
- Selbst- oder Fremdgefährdung
2. Eröffnung
- Verantwortlich: Schulamt / Bezirkregierung Arnsberg
- Inhalt
- Prüfung des Antrags
- Entscheidung über Eröffnung des Verfahrens
- Beauftragung eines Gutachterteams bestehend aus einer Lehrkraft Ihres Kindes und einer sonderpädagogischen Lehrkraft
-
3. Ermittlung
- Verantwortlich: Gutachterteam
- Ablauf / Inhalt:
- Elterngespräch
- Gutachtenerstellung
- Diagnostik: Beobachtungen / Tests
- Bei besonderem Bedarf erfolgt eine Beantragung einer amtsärztlichen Gutachterin / Gutachters bzw. einer Dolmetscherin / eines Dolmetschers zu Beginn.
- Empfehlungen bezüglich…
- eines Unterstützungsbedarf
- eines möglichen Förderschwerpunktes
- der Notwendigkeit der zieldifferenten Förderung
- einer zwingend erforderlichen sächlichen Ausstattung
- Abschlussgespräch mit Eltern: Vorstellung des Gutachtens
- Erklärung der Eltern:
- Einverständnis
- Entscheidung über beabsichtigten Förderort (Regel- oder Förderschule)
- Gesprächsbedarf mit Schulamt oder Bezirksregierung
- Übersendung des Gutachtens an Schulamt oder Bezirksregierung Arnsberg
4. Entscheidung
- Verantwortlich: Schulamt oder Bezirksregierung Arnsberg
- Inhalt
- Entscheidung über:
- sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf
- Förderschwerpunkt (-e)
- Notwendigkeit der zieldifferenten Förderung
- Mitteilung an die Eltern
- Vorschlag eines Förderortes
5. Wahl des Förderortes / Anmeldung
- Verantwortlich: Eltern
- Inhalt: Verbleib oder Anmeldung an einer Schule des Gemeinsamen Lernens oder einer Förderschule

Susanne Quentmeier
Inklusionsfachberaterin (IFA)
Susanne Quentmeier
Inklusionsfachberaterin (IFA)
