Infos zum AO-SF-Verfahren
Sollten sich zu Beginn der Schulpflicht oder während des Besuchs der allgemeinen Schule Schwierigkeiten ergeben, die Anhaltspunkte für Eltern oder Lehrkräfte sein können, dass eine Schülerin oder ein Schüler nur mit Hilfe sonderpädagogischer Unterstützung im Unterricht hinreichend gefördert werden kann, so ist ein “Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs — AO-SF” zu beantragen.
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FAQ-Liste — Häufig gestellte Fragen und Antworten

Susanne Quentmeier
Inklusionsfachberaterin (IFA)
Susanne Quentmeier
Inklusionsfachberaterin (IFA)
