Körperliche & motorische Entwicklung
Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung (KmE)
Die Beschulung von Schülerinnen und Schülern des Förderschwerpunkts Körperliche und motorische Entwicklung in NRW wird in der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung – AO-SF) geregelt
Durch die Verordnung vom 1. Juli 2016 wird eine Körperbehinderung wie folg definiert:
”§ 6 Körperbehinderung (Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung)
Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische
Entwicklung besteht, wenn das schulische Lernen dauerhaft und umfänglich beeinträchtigt ist auf Grund erheblicher Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungssystems, Schädigungen von Gehirn, Rückenmark, Muskulatur oder Knochengerüst, Fehlfunktion von Organen oder schwerwiegenden psychischen Belastungen infolge andersartigen Aussehens.”
Fördermöglichkeiten im Unterricht:
- auf geeignetes Mobiliar am Arbeitsplatz/Sitzplatz achten
- barrierefreier Zugang zu Klassen- und Fachräumen sowie zur Toilette
- Hilfsmittel (z. B. Haltegriff an der Toilette,…)
- spezielle Arbeitshilfen (dicke Stift, evtl. mit Griffhilfe)
- vergrößerte Zeilenabstände zum Aufschreiben, vergrößerte Arbeitsblätter
- Reduktion der Aufgaben, evtl. mehr Zeit für die Aufgaben
- Stärkung des Selbstwertgefühls, Einbindung in die Klasse, Paten