Lernen
Förderschwerpunkt Lernen (Le)
Das Schulgesetz NRW fasst in der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (AO-SF) die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung unter § 4 Lern- und Entwicklungsstörungen zusammen.
Lern- und Entwicklungsstörungen sind erhebliche Beeinträchtigungen im Lernen, der Sprache sowie in der emotionalen und sozialen Entwicklung. Diese bedingen oder verstärken sich häufig wechselseitig. Somit ist der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in mehr als einem dieser Förderschwerpunkte möglich.
Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen besteht, wenn die Lern- und Leistungsausfälle
- schwerwiegend,
- umfänglich und
- langandauernd sind.
Fördermöglichkeiten im Unterricht
- Bezug zur Lebenswelt herstellen
- handlungsorientiertes Lernen mit Anschauungsmaterialien
- erworbene Kompetenzen immer wieder anwenden
- Lernprozesse gemeinsam reflektieren
- differenzierte Lernangebote, die dem Lernniveau entsprechen, zur Verfügung stellen: Silbenschrift, vereinfachte kurze Texte mit kurzen Sätzen, Bilder, Strukturierungshilfen, Hilfekarten, Wortspeicher, …