Lese-Rechtschreib-Schwierigkeit (LRS) & Dyskalkulie
Wir möchten Sie nachfolgend über die Themen Lese-Rechtschreib-Schwierigkeit (LRS) und Dyskalkulie informieren, da uns das Lernen und die Entwicklung Ihres Kindes sehr am Herzen liegen.
Was sind LRS und Dyskalkulie?
- LRS (Lese-Rechtschreib-Schwierigkeit) bezeichnet Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens, die vorübergehend oder langfristig auftreten können. In Nordrhein-Westfalen werden Kinder und Jugendliche mit diesen Schwierigkeiten individuell schulisch gefördert. Als Grundlage für die Förderung dient der LRS-Erlass.
- Dyskalkulie betrifft Schwierigkeiten beim Erlernen grundlegender Rechenfertigkeiten.
Woran sind diese Schwierigkeiten zu erkennen?
Kinder mit LRS haben häufig Probleme mit der korrekten Rechtschreibung, dem flüssigen Lesen oder dem Verstehen von Texten. Bei Dyskalkulie fällt es schwer, Mengen oder Zahlen zu erfassen, Rechenwege nachzuvollziehen oder mathematische Zusammenhänge zu erkennen. Häufig ist auch eine geringer werdende Motivation aufgrund mangelnder Erfolgserlebnisse dieser Kinder im Kontext Schule zu beobachten. Die Experten zur Feststellung dieser Schwierigkeiten sind die Lehrkräfte sowie das pädagogische Personal.
An wen können Sie sich als Eltern wenden?
In der Schule wird von den Lehrkräften sowie dem pädagogischen Personal auf mögliche Schwierigkeiten geachtet, da ein frühzeitiges Erkennen wichtig ist, um gezielt Unterstützungsangebote und Hilfestellungen für Ihr Kind anzubieten.
Es ist darüber hinaus sinnvoll, wenn Sie sich als Eltern zusammen mit den Lehrkräfte bezüglich der Beobachtungen und Wahrnehmungen austauschen und gemeinsam Schritt für Schritt überlegen, was für Ihr Kind hilfreich ist, um Erfolgserlebnisse zu schaffen und damit die Motivation Ihres Kindes zu erhalten. Bitte zögern Sie deshalb nicht, sich bei Fragen oder Beobachtungen aktiv an die genannten Fachkräfte zu wenden. Wichtig ist, dass ein offenes und verständnisvolles Umfeld das Selbstvertrauen Ihres Kindes stärkt.
Im Hochsauerlandkreis gibt es darüber hinaus zwei Anlaufstellen, an die Sie sich vertrauensvoll wenden können, um sich beraten zu lassen.
