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HSK Bildungsnetzwerk Welle mit Punkten

Sehen

För­der­schwer­punkt Sehen (SQ)

Die Beschu­lung von Schü­le­rin­nen und Schü­lern des För­der­schwer­punkts Sehen in NRW wird in der Ver­ord­nung über die son­der­päd­ago­gi­sche För­de­rung, den Haus­un­ter­richt und die Schu­le für Kran­ke (Aus­bil­dungs­ord­nung son­der­päd­ago­gi­sche För­de­rung – AO-SF) gere­gelt. Somit besteht ein Bedarf an son­der­päd­ago­gi­scher Unter­stüt­zung im För­der­schwer­punkt Sehen, wenn das schu­li­sche Ler­nen auf Grund von Blind­heit oder Seh­be­hin­de­rung schwer­wie­gend beein­träch­tigt ist.

„(1) Blind­heit liegt vor, wenn das Seh­ver­mö­gen so stark her­ab­ge­setzt ist, dass die Betrof­fe­nen auch nach opti­scher Kor­rek­tur ihrer Umwelt über­wie­gend nicht visu­ell begeg­nen. Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die mit Erblin­dung rech­nen müs­sen, wer­den bei der Fest­stel­lung des Bedarfs an son­der­päd­ago­gi­scher Unter­stüt­zung Blin­den gleich­ge­stellt. (2) Seh­be­hin­de­rung liegt vor, wenn auch nach opti­scher Kor­rek­tur Teil­funk­tio­nen des Sehens, wie Fern- oder Nah­vi­sus, Gesichts­feld, Kon­trast, Far­be, Blen­dung und Bewe­gung erheb­lich ein­ge­schränkt sind oder wenn eine erheb­li­che Stö­rung der zen­tra­len Ver­ar­bei­tung der Seh­ein­drü­cke besteht.“ (BASS 13–41 Nr. 2.1, § 8).

För­der­mög­lichei­ten im Unter­richt:

  • Sitz­platz mög­lichst weit vor­ne
  • Wenn ein Auge betrof­fen ist: Beach­ten, auf wel­cher Sei­te das Kind sitzt (vor allem zum Lesen von der Tafel)
  • Inhal­te ver­sprach­li­chen oder in Braille­schrift über­tra­gen, digi­ta­le Hilfs­mit­tel ver­wen­den
  • Arbeits­platz mit assiss­ti­ven Tech­no­lo­gien (Bild­schirm­le­se­ge­rät, etc.) aus­stat­ten
  • Arbeits­blät­ter / Schrift ver­grö­ßern
  • Mit­schü­le­rin­nen und Mit­schü­ler als Hel­fer zur Unter­stüt­zung ein­set­zen
  • Wege am Boden mar­kie­ren
  • drei­di­men­sio­na­le Auf­kle­ber auf die benö­tig­ten Mate­ria­li­en kle­ben, so dass sich das KInd dar­an ori­en­tie­ren kann

Einen Erklär­film fin­den Sie hier: