Übergang: Kindergarten — Primarstufe
Der Übergang vom Kindergarten in den Primarbereich einer Grund- oder Förderschule erfordert besondere Beachtung, damit er reibungslos und förderlich für das Kind gestaltet wird:
1. Förderung vor Schulbeginn
Kinder können bereits vor der Schule Frühförderung erhalten, die ihnen bei der Entwicklung hilft, insbesondere wenn sie eine Behinderung haben oder ein Risiko besteht, eine Behinderung zu entwickeln. Diese Förderung umfasst zum Beispiel Sprachförderung, Sehschule und Bewegungstherapie und erfolgt meist einmal wöchentlich.
Weitere Informationen finden Sie hier: Frühförderung einfach erklärt!
Erziehungsberechtigte von Kindern mit ärztlich attestierter Sehbehinderung oder Hörschädigung können ab Diagnosestellung Frühförderung an der entsprechenden Förderschule beantragen. Die von der Förderschule angebotene Frühförderung findet ebenfalls in der Regel einmal pro Woche statt. Diese Förderschulen sind:
- Für den Förderschwerpunkt Sehen: Von-Vincke-Schule in Soest
- Für den Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation: Moritz-von-Büren-Schule in Büren
Mithilfe einer ärztlichen Diagnose kann der Kindergarten außerdem einen Antrag auf zusätzliche Integrationsstunden stellen, um das Kind individuell zu fördern und gezielt auf seine Bedürfnisse einzugehen.
2. Einleitung des AO-SF-Verfahrens
Die Erziehungsberechtigten stellen den Antrag auf Eröffnung des AO-SF-Verfahrens bei der Schulanmeldung.
Dieses Verfahren kann nur für die Förderschwerpunkte Hören und Kommunikation (HK), Sehen (SE), körperliche und motorische Entwicklung (KM) oder geistige Entwicklung (GG) eingeleitet werden.
Für Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernen (LE), emotionale und soziale Entwicklung (ESE) und Sprache (SQ)) kann der Antrag erst nach der Schuleingangsphase erfolgen – außer, wenn die Erziehungsberechtigten eine Einschulung an einer Förderschule wünschen.
3. Wahl der Schulform
Erziehungsberechtigte haben die Wahl, ob ihr Kind mit sonderpädagogischer Förderung an einer dem Förderschwerpunkt entsprechenden Förderschule oder an einer allgemeinbildenden Schule des Gemeinsamen Lernens (GL) beschult werden soll (Besonderheiten bei Lern- und Entwicklungsstörungen beachten – siehe Punkt 2).
Hier finden Sie eine Übersicht über alle Schulen in dieser Region.
4. Schulanmeldung
- Förderschule: Bei klarem Förderbedarf und Wunsch der Erziehungsberechtigten erfolgt die Anmeldung an einer Förderschule. Die Förderschule informiert die wohnortnahe Grundschule über die Aufnahme des Kindes.
- Allgemeine Grundschule: Bei Unsicherheiten wird das Kind an der allgemeinen Grundschule angemeldet.
5. Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Schule
Ein frühzeitiger Austausch zwischen Kindergarten und Schule ist entscheidend. Die Lehrkräfte müssen über die Bedürfnisse der Kinder informiert werden, um individuelle Fördermaßnahmen rechtzeitig einleiten zu können. Empfehlenswert ist eine Kontaktaufnahme des Kindergartens zur allgemeinen Grundschule 6 bis 8 Wochen vor der Schulanmeldung (September). Der Austausch kann nur mit Einvernehmen (Schweigepflichtentbindung) und nach Möglichkeit im Beisein der Erziehungsberechtigten erfolgen.
Tipp: Runder Tisch mit allen Beteiligten (Kita, Grundschule, Erziehungsberechtigte, Therapeuten, Jugendhilfe)
6. Einbeziehung der Erziehungsberechtigten
Erziehungsberechtigte sollten frühzeitig über die nächsten Schritte im Übergang informiert werden, sowohl hinsichtlich der Schulform als auch beim AO-SF-Verfahren.

Anja Stute
Koordinatorin Gemeinsames Lernen (KoGL) Sundern/Arnsberg
Anja Stute
Koordinatorin Gemeinsames Lernen (KoGL) Sundern/Arnsberg

Susanne Dörken
Koordinatorin Gemeinsames Lernen (KoGL) Arnsberg/ Sundern
Susanne Dörken
Koordinatorin Gemeinsames Lernen (KoGL) Arnsberg/ Sundern
