Übergang:
Sekundarstufe I – Sekundarstufe II
Der Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II ist für alle Schülerinnen und Schüler ein bedeutsamer Schritt in ihrer schulischen Laufbahn. Besonders für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf stellt dieser Wechsel eine wichtige Phase dar, die eine sorgfältige Planung und gezielte Unterstützung erfordert, um ihre individuellen Potenziale weiterhin zu fördern und auszuschöpfen. Die rechtlichen Grundlagen finden sie in der AO-SF §19.
Bereits in den letzten Jahren der Sekundarstufe I beginnt die Vorbereitung auf diesen Übergang. Hierbei werden erneute Gutachten erstellt und Beratungen zur weiteren schulischen und beruflichen Orientierung durchgeführt. Nach Abschluss der Sekundarstufe I stehen den Schülerinnen und Schülern, je nach sonderpädagogischem Förderschwerpunkt, mehrere Möglichkeiten offen:
(1) Berufliche Weiterbildung
Für weiterführende Informationen zur beruflichen Weiterbildung können Sie sich an KAoA bzw. KAoA-STAR wenden oder direkt den Kontakt zur Reha-Beratung bei der Agentur für Arbeit in Meschede aufnehmen.
(2) Fortsetzung des Bildungsweges
- Besuch einer allgemeinen Schule der Sekundarstufe II, je nach erreichtem Bildungsabschluss in der Sekundarstufe I
- Besuch eines allgemeinen Berufskollegs im Bildungsgang Ausbildungsvorbereitung (AV)
- Besuch eines Berufskollegs als Förderschule
- Besuch der Berufspraxisstufe einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Bitte beachten Sie, die Termine zur Antragstellung und Dokumentation einzuhalten.
Eine detaillierte Übersicht darüber, welche Optionen für welche Schülerinnen und Schüler relevant sind, die Fristen zur Antragstellung sowie weitere Informationen finden Sie hier.
Förderschwerpunkt und Bildungsgang Geistige Entwicklung
Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang Geistige Entwicklung haben zwei Möglichkeiten, ihre Berufsschulpflicht zu erfüllen:
- Besuch einer Berufspraxisstufe an einer Förderschule
- Besuch des Bildungsgangs Ausbildungsvorbereitung an einem Berufskolleg im Rahmen des Gemeinsamen Lernens
Die Berufskollegs mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Förderschwerpunkt Sehen, Hören & Kommunikation sowie körperliche & motorische Entwicklung
Schülerinnen und Schüler mit einem der oben genannten Förderschwerpunkte haben Anspruch darauf, auch in der Sekundarstufe II sonderpädagogische Unterstützung zu erhalten.
Hierzu ist weder eine erneute Antragstellung noch ein Antrag auf Förderort- oder Bildungsgangwechsel erforderlich.
Es besteht die Wahl zwischen:
- dem Besuch einer wohnortnahen allgemeinen Schule
- einem Berufskolleg als Förderschule
Diese Schulen und weitere Informationen finden Sie hier.
Lern- und Entwicklungsstörungen (LE, ESE, SQ)
Es gelten folgende Regeln:
- Eine Fortführung des Förderschwerpunkts Sprache in der Sekundarstufe II ist ausgeschlossen.
- Eine Fortführung des Förderschwerpunkts Lernen in der Sekundarstufe II erfolgt nur bei Wahl eines Berufskollegs als Förderschule.
- Eine Fortführung des Förderschwerpunkts Emotionale und Soziale Entwicklung in der Sekundarstufe II erfolgt nur bei Wahl eines Berufskollegs als Förderschule oder bei Vorliegen einer Autismus-Spektrum-Störung unter den Bedingungen des §42 (4).
Weitere Informationen zum Übergang in die Sekundarstufe II in den Förderschwerpunkten LE, ESE und SQ finden Sie hier.

Dunja Martens-Zhang
Koordinatorin für Inklusion
Dunja Martens-Zhang
Koordinatorin für Inklusion
